Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen und damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Einleitung:
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Elisabeth Kerscher Fotografie gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Elisabeth Kerscher Fotografie (nachfolgend kurz EKF) nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.
“Fotos” im Sinne dieser AGB sind alle von EKF hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte
oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Alben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos, etc.
1. Vertragspartner, Anschrift
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist,
Elisabeth Kerscher Fotografie vertreten durch
Elisabeth Kerscher, Herrengasse 3a, 84164 Moosthenning
Telefon: 08731 9049110 oder +49 15141354147
Email: fotografie@elisabeth-kerscher-bilderpoesie.de
https://www.fotografdingolfing.de
2. Vertragsschluss
Ein Angebot an den Auftraggeber ist für EKF, bezüglich des Termins der Fotoerstellung, nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 14 Tagen. Eine Bindung
kommt erst nach der verbindlichen Beauftragung von EKF durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber EKF, ohne vorhergehendes Angebot von EKF,
stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots von EKF akzeptiert der Kunde diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
3. Preise
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar.
Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie wird eine erste Anzahlung in Höhe von 30 % berechnet.
EKF bestätigt den Auftrag zur Fotoaufnahme und den Betrag per E-Mail mit der Auftragsbestätigung. Hier wird der Betrag der Anzahlung und die Fälligkeit genannt. Die Zahlung ist per Überweisung zu
begleichen.
Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von EKF und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.
Eine zweite Anzahlung in Höhe von weiteren 30 % ist nach dem ersten Besprechungstermin zu bezahlen. Die Restzahlung wird von EKF zwei Wochen vor der Hochzeit initiiert. Der Auftraggeber erklärt
sich damit einverstanden, die Rechnung per Email zu erhalten.
Alle anderen Aufträge der Newborn-, Familien-, Babybauch-, Sensual, Business Fotografie sind vor dem Shooting Termin in voller Höhe zu begleichen. Die Rechnung erhält der Auftraggeber per Email
und es sind die auf der Rechnung geltenden Zahlungsziele einzuhalten.
Sollten Fotoprodukte erworben werden, so sind diese vor Übergabe zu bezahlen. Hierfür erhält der Auftraggeber eine Rechnung, sobald die Produkte in einwandfreiem Zustand bei EKF angekommen und
geprüft wurden. Der Betrag ist vor Abholung zu begleichen.
An- und Abreisen
von EKF erfolgen jeweils von Thürnthenning aus. Die Reisekosten sind im Angebot enthalten oder separat aufgeführt, sofern das Shooting nicht im Studio stattfindet. Dies gilt insbesondere für
Hochzeiten.
Übersteigt die An- und Abreise von EKF den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet:
Je gefahrenem Kilometer 0,30 €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung, werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die
Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Shooting Ortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung
einer pünktlichen Anwesenheit am Hochzeitstermin erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Dies wird im Angebot festgehalten.
Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie z.B. Parkgebühren, Eintritte für z.B. Seilbahnen etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und
Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Verzug
Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmenproduktion Änderungen, so hat er die möglichen Mehrkosten zu tragen. EKF behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene
Arbeiten.
Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde laut Angebot berechnet,
insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann EKF eine angemessene
Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann EKF auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von EKF vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so verbleiben die getätigten Anzahlungen bei EKF. Wird der Termin sechs Monate
vor Pflichterfüllung storniert, so sind 30 % des Auftragswertes an EKF zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regel unberührt.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bleiben die gelieferten Materialien und sonstigen Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von EKF.
5. Ausführung der Vertragspflichten
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von EKF ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. EKF ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber gewünscht wird.
Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
Insbesondere bei Halb- oder Ganztages – Buchungen sind EKF angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
EKF wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
EKF verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart
wurden. Onlinegalerien bleiben bis zu ein Jahr nach Auftragsabschluss in der Online Galerie.
Originaldateien, auch RAW- Aufnahmen verbleiben bei EKF.
Der Auftraggeber versichert sich, dass er an allen an EKF übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der
abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
6. Gewährleistung/Haftung
Gegen EKF gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei
Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht als grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens EKF verursacht worden ist.
Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall,
Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Inhaberin von EKF) EKF zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus
resultierende Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von EKF kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen
Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnungen seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
EKF haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten auf einen Computer entstehen, leistet EKF keinen Ersatz.
EKF ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. EKF ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenem Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.
EKF haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
Über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
EKF haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistung der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt EKF keine Haftung.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann EKF hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an EKF zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.
Die Rücksendung muss an die unter Ziffer. 1 dieser AGB genannten Anschrift gesendet werden.
EKF wird soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich an EKF geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei angenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch EKF beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbilder ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von EKF bestätigt worden sind.
EKF haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Nutzungs- und Urheberrechte
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei EKF.
Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch EKF an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von EKF zu machen.
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an EKF über.
Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von EKF, deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung von EKF.
Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.
EKF darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.) sofern der Auftraggeber seine Zustimmung erteilt. Die Veröffentlichungsrechte unterliegen den aktuellen Bestimmungen der DSGVO
.
8. Datenschutz
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an EKF bekanntgegeben werden, ist EKF berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung, sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens EKF zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.
EKF verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung, an Dritte weiterzugeben.
9. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.
Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder ergänzenden Vereinbarungen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser AGB bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.
Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Thürnthenning.